Verkehr

Cannabis und Führerschein: Was du wissen musst

Kiffen ist für Erwachsene legal – Fahren unter THC-Einfluss nicht. Wir erklären den Grenzwert, die Strafen und warum es keine verlässliche Faustregel für die Wartezeit gibt.

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Der THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml

Seit August 2024 gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer mit einem Wert ab dieser Grenze ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn er sich selbst „nüchtern“ fühlt.

Wichtig: Wer Ausfallerscheinungen zeigt (z. B. Schlangenlinien, verlangsamte Reaktion) oder einen Unfall verursacht, kann sich auch unterhalb des Grenzwerts strafbar machen.

Was droht bei Verstößen?

SituationMögliche Folgen
Erster Verstoß über 3,5 ng/mlin der Regel 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Cannabis + Alkoholdeutlich höheres Bußgeld (Regelsatz 1.000 €), Fahrverbot, Punkte
Wiederholte Verstößehöhere Bußgelder, längeres Fahrverbot, Prüfung der Fahreignung
Ausfallerscheinungen oder UnfallStrafverfahren möglich, Entzug der Fahrerlaubnis

Die Angaben entsprechen dem Bußgeldkatalog zum Stand dieses Artikels und können sich ändern.

Fahranfänger und unter 21

Für Fahrerinnen und Fahrer in der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer – ähnlich wie bei Alkohol. Schon geringe Mengen THC im Blut führen zu einem Bußgeld und zu Maßnahmen der Probezeit, etwa einem Aufbauseminar.

Wie lange nach dem Konsum warten?

Eine sichere Faustregel gibt es nicht. Wie lange THC über dem Grenzwert liegt, hängt von Menge, Stärke, Konsumform und vor allem von der Konsumhäufigkeit ab:

  • Gelegentlicher Konsum: Häufig wird empfohlen, mindestens 24 Stunden nicht zu fahren.
  • Regelmäßiger oder täglicher Konsum: THC reichert sich im Körper an. Der Wert kann über Tage über dem Grenzwert liegen – auch ohne spürbaren Rausch.
  • Edibles: Die Wirkung beginnt spät und hält länger an; plane deutlich mehr Abstand ein.
Die sicherste Lösung

Wer weiß, dass er fahren muss, verzichtet vorher auf Konsum. Wer konsumiert hat, nimmt die BVG, die S-Bahn, ein Taxi oder lässt das Auto stehen.

Fahrrad und E-Scooter

E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge – für sie gilt derselbe THC-Grenzwert wie für Autos. Beim Fahrrad gibt es keinen festen Grenzwert, aber wer berauscht und fahruntüchtig unterwegs ist, kann sich strafbar machen und riskiert sogar Folgen für den Autoführerschein.

Droht eine MPU?

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird nicht automatisch nach jedem Verstoß angeordnet. Die Führerscheinbehörde kann sie aber verlangen, wenn es Hinweise auf Cannabismissbrauch gibt – etwa bei wiederholten Verstößen – oder auf eine Abhängigkeit. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen.

Mehr zur Rechtslage: Cannabis-Gesetz in Berlin. Fragen zu deinem Fall? Eine Verkehrsrechtsanwältin oder ein Verkehrsrechtsanwalt kann verbindlich beraten.

Quellen

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