Cannabis-Gesetz in Berlin: Was ist erlaubt?
Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Cannabisgesetz (CanG) mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Es gilt bundesweit – also auch in Berlin. Hier findest du die wichtigsten Regeln für Erwachsene kompakt zusammengefasst.
Das Gesetz wird von der Bundesregierung evaluiert; Änderungen sind möglich. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Prüfe im Zweifel den aktuellen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
Die Regeln auf einen Blick
| Thema | Regel für Erwachsene (ab 18) |
|---|---|
| Besitz unterwegs | bis 25 g getrocknetes Cannabis |
| Besitz zu Hause | bis 50 g getrocknetes Cannabis |
| Eigenanbau | bis 3 lebende Pflanzen pro erwachsener Person am Wohnsitz |
| Kauf / Verkauf | Handel bleibt verboten – legal ist nur Eigenanbau oder Weitergabe in einer Anbauvereinigung |
| Konsum in der Öffentlichkeit | erlaubt, aber nicht in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten; nicht in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; nie in Anwesenheit von Minderjährigen |
| Autofahren | THC-Grenzwert 3,5 ng/ml Blutserum; für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ein absolutes Verbot |
| Unter 18 | Besitz, Anbau und Konsum verboten |
Besitz
Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis bei sich haben. Am Wohnsitz sind bis zu 50 Gramm erlaubt (plus der Ertrag der eigenen erlaubten Pflanzen). Wer diese Mengen deutlich überschreitet, macht sich strafbar; bei geringfügigen Überschreitungen droht ein Bußgeld.
Cannabis muss zu Hause so aufbewahrt werden, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff haben – zum Beispiel in einem abschließbaren Schrank.
Eigenanbau
Jede erwachsene Person darf an ihrem Wohnsitz (bzw. gewöhnlichen Aufenthalt) bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Pflanzen und die Ernte müssen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Minderjährige, geschützt werden. Das Weitergeben oder Verkaufen der Ernte an andere ist verboten.
Mieterinnen und Mieter sollten zusätzlich ihren Mietvertrag beachten; Gerüche können zu Konflikten mit Nachbarn führen.
Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs)
Seit dem 1. Juli 2024 können nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen. Wichtige Eckpunkte:
- höchstens 500 Mitglieder, alle volljährig und mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland,
- Mitgliedschaft nur in einer Anbauvereinigung,
- Weitergabe nur an Mitglieder: höchstens 25 g pro Tag und 50 g pro Monat,
- für 18- bis 21-Jährige: höchstens 30 g pro Monat mit maximal 10 % THC,
- kein Konsum in der Anbauvereinigung und nicht in ihrer Sichtweite,
- Werbung ist verboten.
Zuständig für die Erlaubnis ist die jeweilige Landesbehörde. Für Berlin findest du aktuelle Informationen auf berlin.de.
Wo Konsum in Berlin verboten ist
Öffentlicher Konsum ist grundsätzlich erlaubt, aber mit wichtigen Ausnahmen. Verboten ist der Konsum:
- in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren,
- in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten (Sichtweite gilt bei mehr als 100 m Abstand vom Eingangsbereich als nicht mehr gegeben),
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr,
- in Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.
Darüber hinaus gelten Hausordnungen, Nichtraucherschutzgesetze und Parkordnungen. In vielen Berliner Kneipen, Clubs und Einrichtungen ist Cannabiskonsum per Hausrecht untersagt.
Cannabis und Straßenverkehr
Im Straßenverkehr gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Wer darüber liegt, riskiert Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Die Kombination von Cannabis und Alkohol beim Fahren ist streng verboten.
THC kann – besonders bei regelmäßigem Konsum – noch lange nach dem Rausch im Blut nachweisbar sein. Wer fahren muss, sollte mit großem Abstand auf Konsum verzichten. Auch Fahrrad- und E-Scooter-Fahren unter Einfluss ist gefährlich und kann Folgen haben.
Jugendschutz
Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten. Die Weitergabe an Personen unter 18 ist eine Straftat. Hintergrund: Das Gehirn entwickelt sich bis etwa Mitte zwanzig; früher und regelmäßiger Konsum ist mit höheren Gesundheitsrisiken verbunden. Jugendliche, die beim Konsum auffallen, sollen gezielt an Präventions- und Frühinterventionsangebote vermittelt werden.
Eltern und Fachkräfte finden Unterstützung bei der Fachstelle für Suchtprävention Berlin.
Was weiterhin verboten ist
- Kauf und Verkauf von Cannabis außerhalb einer Anbauvereinigung (der Schwarzmarkt bleibt illegal),
- Weitergabe an andere Personen – auch unentgeltlich – außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen,
- Werbung und Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen,
- Einfuhr aus dem Ausland und Mitnahme über Grenzen.
Deshalb sind Kauf, Verkauf und Vermittlung auch in unseren Community-Gruppen strikt untersagt.
Andere Drogen
Alle anderen illegalen Substanzen (z. B. MDMA, Kokain, Amphetamin, Ketamin außerhalb medizinischer Nutzung) unterliegen weiterhin dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Besitz, Erwerb und Handel sind strafbar. Informationen zur Risikominimierung findest du unter Safer Use, Hilfe unter Hilfe & Beratung.
Quellen
Fragen? Tausch dich mit Menschen aus Berlin aus.
Moderierte Gruppen für Infos, Tipps und Meinungen – respektvoll, kostenlos und auf Wunsch ohne Klarnamen.
Kauf, Verkauf und Vermittlung sind streng verboten. Gruppenregeln lesen